Was ist eine Miethaus-Verwaltung?
Der Verwalter ist stets Sachverwalter für fremdes Vermögen. Die Verwaltung beruht auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen Eigentümer und Verwalter. Dieses setzt seitens des Verwalters neben der persönlichen Zuverlässigkeit, Unparteilichkeit und geordneten Vermögensverhältnissen auch spezielle an den Grundsätzen ordnungsmäßiger, wohnungswirtschaftlicher Verwaltung orientierte Erfahrungen, die für eine kaufmännische und technische Geschäftsführung und Finanzverwaltung erforderlich sind, sowie gediegene Kenntnisse der geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften voraus.
Desweiteren können zu den Grundleistungen noch "Besondere Leistungen" hinzu kommen, welche einer gesonderten Vereinbarung bedürfen.
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Ein kurz gefasster Überblick zu den wesentlichen Leistungen eines Miethaus-Verwalters:
Mietverhältnisse:
- Kündigung von Mietverträgen, einschließlich der Abnahme und Übernahme des Mietgegenstandes
- Entgegennahme von Kündigungen und Abschluss neuer Mietverträge unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften
- Übernahme des Mietgegenstandes an den neuen Mieter
- Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Auftraggeber aus den Mietverhältnissen zustehen
- Überwachung des Mieteinganges und sonstiger Nutzungsentgelte
- Führung der Mietkautionen
- Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhung
- Ermittlung der Heizungs- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung für den Wärmedienst und Abrechnung der Kosten mit den Mietern
- Ermittlung und Zusammenstellung der umlagefähigen Betriebskosten und Abrechnung der Kosten mit den Mietern unter Berücksichtigung der mietvertraglichen Vereinbarungen
- Gesamter mündlicher und schriftlicher Verkehr mit den Mietern und Lieferanten
Zahlungsverkehr:
- Pünktliche Bezahlung aller das Anwesen betreffenden Bewirtschaftungskosten nach vorheriger Prüfung
Behörden:
- Gesamter Verkehr mit den Behörden so weit er die laufende Verwaltung des Anwesens betrifft
Versicherungen:
- Prüfung des Versicherungsbedarfs
- Abschluss von Versicherungsverträgen für den Vertragsgegenstand in Absprache mit dem Auftraggeber
- Kündigung von Versicherungsverträgen für den Vertragsgegenstand
- Abwicklung von Schadensfällen mit den Versicherungsgesellschaften und Dritten
Hilfskräfte:
- Einstellung und Entlassung, Anweisung und Überwachnung von Hilfskräften (Hausmeister, Reinigungspersonal und dgl.)
Hausbuchhaltung:
- Erfassung aller Zahlungsvorgänge
- Erstellung monatlicher Abrechnungen und Übermittlung an den Auftraggeber sowie an dessen Steuerberater
- Erstellung einer Jahresabrechnung bis spätestens zum 30. April des folgenden Jahres
- Erstellung jährlicher Budget-Vorausplanungen und Abstimmung mit dem Auftraggeber
Instandhaltung und Instandsetzung:
- Überwachung des baulichen Zustandes
- Vergabe und Überwachung aller notwendigen Reparaturen unter Auswahl geeigneter Fachfirmen
- Betreuung und Überwachung von Renovierungs-/ Modernisierungsmaßnahmen in einzelnen Wohnungen
- Abschluss und Kündigung von Wartungsverträgen und Vergabe von Wartungsarbeiten
Kontakt:
Boothe Immobilien-Service GmbH
Bahnhofstr. 26 (2. OG)
82515 Wolfratshausen
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Di: 10:00 - 12:00 Uhr
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Außerhalb der Besuchszeiten nur nach Vereinbarung!
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